Den Soli zahlt grundsätzlich jeder Steuerzahler in Deutschland als Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer. Geringverdiener zahlen hingegen keinen Soli-Zuschlag. Wenn die Lohnsteuer eines Singles nicht höher als 972 Euro (bei Ehepaaren verdoppelt sich der Wert auf 1.944 Euro) im Jahr ist, fällt kein Solidaritätszuschlag an. Wer mit seinem Einkommen nur knapp über diesem Wert liegt, befindet sich in der sogenannten Milderungszone – der Soli steigt in diesem Übergangsbereich langsam auf 5,5 Prozent an.