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Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt an, bis zu welcher Einkommenshöhe die maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig sind. Wer mehr verdient, zahlt seine Beiträge nur auf der Berechnungsgrundlage dieser Grenze, der darüber liegende Anteil wird nicht berechnet.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Krankenkassen gleich. Zusätzlich können die Kassen seit 2015 einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Dieser wurde eingeführt, um Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, die Beitragseinnahmen zu steuern. Aufgrund des individuellen Zusatzbeitrags unterscheiden sich die Gesamtbeitragssätze der Krankenkassen. Die Krankenkassen können den Zusatzbeitrag jährlich neu festsetzen.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sinnvoll sein, um günstigere Beiträge und/oder bessere Leistungen zu nutzen. Neben der Höhe des Zusatzbeitrages sollten Sie unbedingt auch darauf achten, welche freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden und wie gut der Service ist. Während die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, bezuschussen manche Kassen Zusatzleistungen, wie eine professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen, Osteopathie oder Akupunktur. Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kann Sie Ihr Berater bzw. Ihre Beraterin unterstützen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wechsel seit dem 01. Januar 2021 noch einfacher. Zum Wechsel der Krankenkasse wird lediglich ein Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse gestellt. Das neue Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen ersetzt eine Kündigung. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt zwar weiter, darum muss man sich beim Wechsel jedoch keine Gedanken mehr machen: Neue und alte Krankenkasse klären per Datenabgleich, wann der Krankenkassen-Wechsel erfolgen kann. Sie können Ihrem Arbeitgeber den Wechsel der Krankenkasse im Anschluss formlos mitteilen. Dieser erhält dann im elektronischen Meldeverfahren die Bestätigung der Mitgliedschaft. Der Krankenkassen-Wechsel ist möglich, wenn man für 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert war. Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht, sollte die Krankenkasse den Beitrag erhöhen.
Aktuell gibt etwas mehr als 100 Anbieter. Viele von diesen sind bundesweit geöffnet, andere wiederum nur in bestimmten Bundesländern zugänglich.