Berufsunfähigkeit - eine unterschätzte Gefahr! Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Doch was in jungen Jahren selbstverständlich ist, kann sich während des Berufslebens schnell ändern.
Ein Unfall, Allergien oder eine schwere Krankheit: Verschiedene Ursachen können einen überraschend aus dem Arbeitsleben reißen - das Einkommen fällt weg. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde, erhält keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) leistet lediglich noch mit einer unzureichenden Erwerbsminderungsrente. Für junge Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, besteht noch nicht einmal darauf Anspruch.
Unser Rechner hilft Ihnen dabei, schnell und einfach Ihre Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit auszurechnen und den erforderlichen Kapitalbedarf zu bestimmen, um diese Lücke schließen zu können.
Haben Sie Fragen? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?
Personen, die berufsunfähig sind, werden nicht automatisch erwerbsunfähig. Berufsunfähige können dem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen. Erwerbsunfähig hingegen ist, wer aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Beruf auf dem Arbeitsmarkt mehr verrichten kann.
Zum Beispiel: Ein Bäcker wird plötzlich gegen Mehl allergisch. Er kann seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben und gilt somit als berufsunfähig. Theoretisch ist er aber noch in der Lage, in einem anderen Beruf zu arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Beispielrechnung keine persönliche Beratung ersetzen kann! Der richtige Versicherungsschutz ist essenziell, um im Fall einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben. Gerade wenn die Rente noch fern ist, kann eine Berufsunfähigkeit starke Auswirkungen auf Ihre Finanzen haben.
Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter und steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite!
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass die Ergebnisse der Berechnungen lediglich eine vereinfachte, abstrahierte Schätzung darstellen, die als Orientierungshilfe dienen soll. Die modellhafte Rückrechnung auf ein jährliches Bruttoeinkommen basiert hierbei auf den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Der errechnete monatliche Rentenwert wurde mittels eines speziellen Näherungsverfahrens auf Basis der gemachten Angaben und auf Grundlage der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen berechnet. Um die Handhabung für den Nutzer zu vereinfachen, werden u.a. Annahmen zu Krankenkassenstatus und Kirchenzugehörigkeit getroffen, die auf statistischen Werten des Bundesgesundheitsministeriums und des statistischen Bundesamtes beruhen.
Bitte beachten Sie, dass die in der Berechnung abgefragten einzelnen Faktoren lediglich einen Ausschnitt Ihrer Situation zum aktuellen Zeitpunkt darstellen. Auch künftige gesetzliche Entwicklungen können hier nicht berücksichtigt werden. Da die Höhe der monatlichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente von vielen verschiedenen individuellen Faktoren abhängt, kann Ihre tatsächliche Rente niedriger, aber auch höher ausfallen.
Ein Anspruch kann in aus keiner der hier gemachten Berechnungen abgeleitet werden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Rechenergebnisse übernimmt Jung, DMS. & Cie. keine Haftung.