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Statistisch wird jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig. Ein Unfall, Allergien oder eine schwere Krankheit: Verschiedene Ursachen können einen überraschend aus dem Arbeitsleben reißen – es fehlt das nötige Einkommen, um den Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dieses existenzielle Risiko ab. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde, erhält keinen staatlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) leistet lediglich noch mit einer unzureichenden Erwerbsminderungsrente. Für junge Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, besteht noch nicht einmal darauf Anspruch.
Verbraucherzentralen empfehlen ca. 80 Prozent des Nettoeinkommens als Berufsunfähigkeitsrente zu versichern. Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater Ihren individuellen Bedarf anhand Ihres Einkommens bzw. Ihrer Ausgaben fest. Auch eine integrierte Beitragsdynamik ist sinnvoll zum Inflationsausgleich. Unter einer dynamischen Anpassung versteht man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die jährliche Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und der Beiträge. So kann die Kaufkraft Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür gedacht, Sie Ihr gesamtes Arbeitsleben lang abzusichern, bis Sie mit Ihrer normalen Altersrente Ihren Lebensstandard halten können. Die Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher an das aktuelle Renteneintrittsalter angelehnt sein. Dieses beträgt derzeit 67 Jahre.
In den meisten Bedingungswerken der Versicherer besteht für Sie ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert bekommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch rückwirkend zum ersten Tag der Berufsunfähigkeit.
Die Entscheidung, ob und wann Sie berufsunfähig sind, wird von einem Arzt getroffen. Der Versicherer prüft den Nachweis entsprechend und ergänzt ggf. weitere Gutachten.